1.1 Messungen, Erhebungen und Studien
Schon vor der Errichtung eines Windparks müssen wir verschiedene Studien durchführen, die es der Behörde ermöglichen, die Auswirkungen unseres Projekts auf die Umwelt (Mensch, Fauna, Vogelwelt oder Natur) zu bewerten. Wir beauftragen also Experten, damit sie die Auswirkungen bewerten können: Akustik, Schatten, auf die Vogelwelt, auf Fledermäuse und Vögel, Bodenuntersuchungen etc. Anhand dieser Berichte kann die Verwaltung feststellen, dass die Anlage keine oder nur geringe Beeinträchtigungen verursacht. Außerdem wird eine Windmesskampagne durchgeführt, um sicherzustellen, dass der Standort für die Errichtung eines Windparks geeignet ist.
1.2 Genehmigungen
Nach Abschluss des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung können wir unsere Antragsunterlagen für die Betriebsgenehmigung (commodo/incommodo) bei der Verwaltung einreichen. Wenn die Akte akzeptiert wird, dann legen die vom Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung (MECDD) und vom Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Sozialwirtschaft (MTEETSS) ausgestellten Verwaltungsgenehmigungen unsere Betriebsbedingungen fest, wobei die Schlussfolgerungen der Expertenberichte berücksichtigt werden: Akustik, Naturschutz usw.
1.3 Ermittlung potenzieller Standorte für die Ansiedlung
Wir suchen nach einem günstigen Standort für den Windpark und berücksichtigen dabei Machbarkeitskriterien wie die Entfernung von bewohnten Gebieten, die Entfernung zu Schutzgebieten, darunter Natura-2000-Gebiete, und zu geschützten Arten wie Rotmilan oder Fledermäusen.
2.1 Mit Ministerien, Kommunen, Gemeinden, Interessengruppen sowie Investoren.
Als luxemburgisches Unternehmen sind wir uns der besonderen Herausforderungen des Großherzogtums Luxemburg bewusst und nehmen im Rahmen unserer Projekte regelmäßig Kontakt mit der Verwaltung oder den lokalen Abgeordneten auf.
2.2 Mit den Herstellern von Windkraftanlagen
Wir legen die Auswahl der effizientesten Maschine für den jeweiligen Windpark fest. Während des gesamten Prozesses bleiben wir mit den Windkraftanlagenherstellern in Kontakt. Sobald die Windkraftanlage in Betrieb ist, wird der Hersteller mit der jährlichen Wartung beauftragt.
2.3 Informationsveranstaltungen und öffentliche Anhörung
Vor Erhalt der Betriebsgenehmigung wird von der Gemeinde eine öffentliche Anhörung organisiert, bei der die Einwohner ihre Meinung äußern oder Fragen stellen können.
3. Technische Überwachung
Die Betriebsgenehmigung und die Stellungnahmen der verschiedenen Behörden legen die Auflagen (akustische Flankierung, Fledermäuse, Vogelwelt) fest, die der Betreiber des Windparks einhalten muss, sowie die Ausgleichsmaßnahmen, die vor dem Bau des Parks eingereicht werden müssen.
4. Errichtung und Ausbau der Anlagen
Die Bauarbeiten dauern im Durchschnitt 6 bis 12 Monate, je nach Größe des Parks. In der Regel werden Verträge über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren abgeschlossen.
Unsere Windparks werden während des gesamten Betriebs aus der Ferne überwacht. Regelmäßige Wartungsarbeiten sorgen für einen guten Zustand der Anlage.
in Betrieb in unseren Windparks OekoStroum Weiler und OekoStroum Feelen
in Planung bis 2025
, die bis 2030 mit OekoStroum versorgt werden
eingespart durch die 23 Windturbinen
Gründung, Entwicklung und Verwaltung von Investitionsprojekten im Bereich der erneuerbaren Energien.